Finanzielle Sozialhilfe – Anpassung des Beitrages der Wohnungsnebenkosten

Räumlichkeiten Finanziellen Sozialhilfe Sprengel Meran

Räumlichkeiten der finanziellen Sozialhilfe – Sozialsprengel Meran und Umgebung ©Sozialsprengel Meran

Die Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt teilen mit, dass die Südtiroler Landesregierung auf Grund der gestiegenen Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser) eine Erhöhung des Beitrages der Wohnungsnebenkosten beschlossen hat. Die Beiträge wurden um rund 30 Prozent erhöht. Die Beiträge reichen künftig einkommensabhängig von maximal € 120 bis €195 pro Monat. Bezieher des Beitrages für Wohnungsnebenkosten erhalten den erhöhten Beitrag seitens der finanziellen Sozialhilfe automatisch ab November ausbezahlt, es ist kein eigenes Gesuch dafür nötig.

Auch die Beiträge für allein lebende Rentner*innen, welche im Moment des Ansuchens 65 Jahre oder älter sind, ein Gesamtrenten-Nettoeinkommen bis zu 10.000 € jährlich haben und die Voraussetzungen für die Leistung Nebenkosten erfüllen, werden künftig (Gesuche welche ab November 2023 gestellt werden), Beiträge für Wohnungsnebenkosten im Ausmaß von maximal  €2.640 bis € 3.000 (Einkommensabhängig) pro Jahr erhalten.

Informationen über die verschiedenen Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe finden sie auf der Homepage der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt  oder direkt am Bürgerschalter des zuständigen Sozialsprengels.